Baulinien Flughafenanlagen V2.0 OeREB
Datensätze
Das BAZL kann Baulinien zur Sicherung bestehender oder künftiger Flughafenanlagen festlegen. Die Baulinien müssen dem voraussichtlichen Endausbau entsprechen und der Raumplanung sowie dem Umweltschutz Rechnung tragen. Sie können vertikal begrenzt werden. Innerhalb der Baulinien dürfen keine baulichen Veränderungen oder sonstigen Vorkehren getroffen werden, die dem Zweck der Baulinie widersprechen. Ausgenommen sind Vorkehren, die dem Unterhalt oder der Beseitigung von Gefahren und schädlichen Einwirkungen dienen. Das BAZL hat bisher von diesem Instrument keinen Gebrauch gemacht. Es existieren deshalb keine Inhalte und kein Minimales Geodatenmodell zu diesem Datensatz. Der Metadatensatz dient einzig der Beschreibung des «Feature Service» zur entsprechenden Ebene in den kantonalen ÖREB-Katastern.