Bodenverschiebung (Rutschgebiete)

Amt für Geoinformation Kanton SchwyzPDFWFSWMS

Datensätze

Gebiete mit dauernden Bodenverschiebungen werden in der amtlichen Vermessung (AV) im Sinne von Art. 660a ZGB1 als solche bezeichnet, um langfristig die Rechtssicherheit des Grundeigentums zu erhalten. Dauernde Bodenverschiebungen sind andauernde, langsame, hangabwärts gerichtete, gleitende Bewegungen von Hangbereichen. Die Grenzzeichen, welche ein Grundstück im Gelände markieren, verschieben sich mit den Bodenverschiebungen hangabwärts. Die rechtlich verbindlichen Grenzen im Grundbuchplan ändern dadurch aber nicht. Es kommt zu Widersprüchen zwischen den Grenzen im Grundbuchplan und den Grenzzeichen im Gelände.

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