Gemeindliche Planungszonen (UR)
Lisag AG, Geoinformation Kanton UriWFSWMS
Datensätze
Planungszonen bezwecken, den Erlass oder die Änderung von Nutzungsplänen für ein genau bezeichnetes Gebiet zu sichern (Art. 56 Planungs- und Baugesetz [PBG]). Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Nutzungsplanung erschweren könnte (Art. 59 Abs. 1 PBG).