Inventar der Landschaftsschutzobjekte von überkommunaler Bedeutung
Datensätze
Im Planungs- und Baugesetz von 1975 wurden die Behörden verpflichtet, für ihren Zuständigkeitsbereich ein Inventar der Natur- und Heimatschutzobjekte zu erstellen. Das Amt für Raumplanung hat daraufhin als kantonale Behörde ein Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte von überkommunaler (regionaler/kantonaler) Bedeutung" erstellt, welches 1980 vom Regierungsrat festgesetzt wurde. Nach rund 40 Jahren war es nötig, dass das Inventar grundlegend überarbeitet wurde. Da die Fachstelle Naturschutz nicht mehr beim Amt für Raumentwicklung angesiedelt war, wurde nur der Teilbereich Landschaftschutz überarbeitet. Für den Teilbereich Naturschutz existiert eine eigene Ebene im GIS-Browser. Es wurden neue Objektkategorien gebildet und ganze zusammenhängende Landschaften anstatt viele kleine Einzelobjekte inventarisiert. Das Inventar der Landschaftsschutzobjekte von überkommunaler Bedeutung enthält nun die Objekte "Geologische Zeitzeugen", "geomorphologisch geprägte Landschaften", "Gewässerlandschaften", "Waldlandschaften", "Agrarlandschaften", "Kulturerbelandschaften", "Reblandschaften" , "Heckenlandschaften" und "Hochstammobstlandschaften". Das Inventar ist für alle Behörden (kommunal