Inventar der Naturschutzgebiete von überkommunaler Bedeutung 1980
Datensätze
Im Planungs- und Baugesetz von 1975 wurden die Behörden verpflichtet, für ihren Zuständigkeitsbereich ein Inventar der Natur- und Heimatschutzobjekte zu erstellen. Das Amt für Raumplanung hat als kantonale Behörde ein "Inventar der Natur- und Heimatschutzobjekte von überkommunaler (regionaler/kantonaler) Bedeutung" erstellt, welches 1980 vom Regierungsrat festgesetzt wurde. Für den Teilbereich Landschaftsschutz existiert eine eigene Ebene im GIS-Browser (Inventar der Landschaftsschutzobjekte von überkommunaler Bedeutung). Der Begriff "Naturschutz-Objekte" umfasst dabei Feuchtwiesen, Trockenwiesen und Kiesgruben. Bei Feucht- und Trockenwiesen wurde zudem zwischen der eigentlichen Kernzone des Objektes und einer Umgebungsschutzzone unterschieden. Die Abgrenzung der Objekte erfolgte nicht parzellenscharf. Das Inventar ist für alle Behörden (kommunal bis national) verbindlich, d. h. es muss bei der Planung im Sinne einer Interessenabwägung berücksichtigt werden; es hat jedoch keine öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen zur Folge. Für die Erarbeitung von Schutzverordnungen ist das Inventar von 1980 die wichtigste Grundlage. Es besteht aus einem Plan (Massstab 1:5'000) und einem