Kantonale Fördergebiete für den ökologischen Ausgleich (BFF) und Objekte von überkommunaler Bedeutung
Datensätze
Der Kanton Zürich übernimmt in den Fördergebieten, die nach DZV vorgesehen BFF-Restfinanzierung zu den Bundesbeiträgen in Vernetzungsprojekten. Der Kanton leistet Zusatzbeiträge in Objekten von überkommunaler Bedeutung und in den kantonalen Fördergebieten für den ökologischen Ausgleich. In den übrigen Gebieten ist es Sache der Gemeinden oder von privaten Institutionen BFF-Zusatzbeiträge auszuzahlen. Als kantonale Fördergebiete für den ökologischen Ausgleich gelten: Gebiete gemäss Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) Moorlandschaften von nationaler Bedeutung Kantonale Landschaftsschutzgebiete (gemäss Richtplan und Schutzverordnungen) Überkommunale Naturschutzgebiete (Nationale Objekte Hochmoore, Flachmoore, Auen, Trockenwiesen und Weiden, Amphibienlaichgebiete, kantonale Schutzverordnungen und kantonale Naturschutzvertragsflächen) inkl. Pufferzonen. Ohne Darstellung und im Datensatz nicht enthalten, da keine Geodaten vorhanden: Überkommunale Obstgärten Flächen mit kantonalen Artenhilfsprogrammen