Kataster der belasteten Standorte (UR)
Lisag AG, Geoinformation Kanton UriWFSWMS
Datensätze
Der Artikel 32c Abs. 2 USG verpflichtet die Kantone, einen öffentlich zugänglichen Kataster der belasteten Standorte zu erstellen. Die Verordnung vom 26. August 1998 über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung; AltlV) definiert den Begriff "belasteter Standort" (Ablagerungsstandorte, Betriebsstandorte, Unfallstandorte) und legt die Art und Weise fest, wie diese Kataster erstellt und geführt werden soll und welchen Inhalt er aufzuweisen hat.