Konsultationsbereiche Störfallvorsorge
Kanton Basel-StadtOTHERWFSWMS
Datensätze
Angrenzende Bereiche um Betriebe, Verkehrswege und Rohrleitungsanlagen, die im Geltungsbereich der Störfallverordnung liegen, werden als Konsultationsbereiche bezeichnet. Diese Konsultationsbereiche dienen der Koordination der Raumplanung mit der Störfallvorsorge gemäss Art. 11a StFV und sind behördenverbindlich.