Lärmübersicht für Bauvorhaben
Datensätze
Lärmbelastete Gebiete, wo für Baubewilligungen in erschlossenen Gebieten Lärmgutachten oder Grobbeurteilungen notwendig sind. Bei lärmbelasteten Standorten ist nach eidg. Lärmschutzverordnung und nach Bauverfahrensverordnung $ 7, Anhang, Ziffer 3.2 und 3.3 ein Lärmgutachten einzureichen, bei dem die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte gegenüber bestehenden Anlagen (Art. 31 LSV) und die Einhaltung der Planungswerte gegenüber neuen Anlagen (Praxis Kanton Zürich) nachzuweisen ist. Industrie-,Gewerbe-, und Landwirtschaftsanlagen (BVV Anh. 3.1) --------------------------------------------------------------------------------------- Es gibt kein Lärmkataster für Industrie- und Gewerbelärm nach Anhang 7 LSV. Die Lärmübersichten enthalten KEINE Hinweisweisflächen für die Lärmart Industrie- und Gewerbelärm. Die Beurteilung der Bauvorhaben gegenüber Lärm von Betrieben erfolgt fallweise in Lärmgutachten, welche durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit beurteilt werden. Bestehende Anlagen (BVV Anh. 3.2) ------------------------------------------------ Die Lärmübersicht für Bauvorhaben berücksichtigt die Lärmbelastung für bestehende Anlagen nach Bauverfahrensverordnung (BVV LS 700.6) Anhang 3.2 m