Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schifffahrt (SIF): Ausgangslage
Bundesamt für Verkehr BAVAPIHTMLOTHERSERVICE
Datensätze
Einerseits handelt es sich um Anlagen die noch nicht in Betrieb sind, bei denen die Tätigkeiten und der Sachplanprozess gemäss Art. 5 RPV abgeschlossen sind. Es liegt somit ein Auflageprojekt vor, das Plangenehmigungsverfahren ist eingeleitet bzw. die Plangenehmigungsverfügung liegt vor und das Vorhaben wird realisiert. Andererseits kann der Sachplan zum Verständnis der Festlegungen auch Aufschluss über räumliche und sachliche Zusammenhänge, insbesondere über bestehende Bauten und Anlagen geben.