Sicherheitsbereich von Stauanlagen

Geoinformation Kanton ZürichSERVICEWFSWMS

Datensätze

Sicherheitsbereich einer Stauanlage nach Stauanlagengesetz StAG Art. 9. In der kantonalen WsV nach BVV 1.6.7 wird festgelegt, dass Baugesuche im Bereich von Stauanlagen genauer angeschaut werden (Sicherheitsbereich).

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