Sicherheitsbereich von Stauanlagen
Geoinformation Kanton ZürichSERVICEWFSWMS
Datensätze
Sicherheitsbereich einer Stauanlage nach Stauanlagengesetz StAG Art. 9. In der kantonalen WsV nach BVV 1.6.7 wird festgelegt, dass Baugesuche im Bereich von Stauanlagen genauer angeschaut werden (Sicherheitsbereich).