Solarenergie: Bewilligungspflicht auf und an Kulturdenkmälern
Kanton ThurgauHTMLOTHERWFSWMS
Datensätze
Solaranlagen auf oder an Natur- und Kulturdenkmälern von nationaler oder kantonaler Bedeutung sind bewilligungspflichtig (vgl. Art. 18a RPG). Die vorliegende Karte enthält eine Übersicht über die betroffenen Objekte. Zusätzlich zeigt die Karte das jeweils in Abhängigkeit von der Grösse sowie der Anpassung der Anlage zur Anwendung kommende Verfahren für Solaranlagen auf Dächern oder an Fassaden in Bauzonen auf (Melde- oder Bewilligungsverfahren).