Überbauungs- und Erschliessungsstand der Gemeinden
Geoinformation Kanton ZürichSERVICEWFSWMS
Datensätze
Überbauungs- und Erschliessungsstand, nachgeführt durch die Gemeinden. Die Gemeinden müssen gemäss Art. 31 Raumplanungsverordnung den Überbauungs- und Erschliessungsstand der Bauzonen periodisch nachführen.