Überbauungs- und Erschliessungsstand der Gemeinden

Geoinformation Kanton ZürichSERVICEWFSWMS

Datensätze

Überbauungs- und Erschliessungsstand, nachgeführt durch die Gemeinden. Die Gemeinden müssen gemäss Art. 31 Raumplanungsverordnung den Überbauungs- und Erschliessungsstand der Bauzonen periodisch nachführen.

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