Waldreservate und Sonderwaldflächen
Amt für Tiefbau und GeoinformationHTMLOTHER
Datensätze
Waldreservate und Sonderwaldflächen Liechtensteins sind gemäss Waldgesetz (LGBl. 1991 Nr. 42) mit der Verordnung über Waldreservate und Sonderwaldflächen (LGBl. 2000 Nr. 230) geschützt. Waldreservate sind Waldflächen, die der ungestörten, dynamischen Entwicklung überlassen werden. Sonderwaldflächen sind Waldflächen mit vorrangiger Naturschutz- und Landschaftsschutzfunktionen, in denen dem Schutzziel entsprechende Massnahmen durchgeführt werden können.