Waldreservate und Sonderwaldflächen

Amt für Tiefbau und GeoinformationHTMLOTHER

Datensätze

Waldreservate und Sonderwaldflächen Liechtensteins sind gemäss Waldgesetz (LGBl. 1991 Nr. 42) mit der Verordnung über Waldreservate und Sonderwaldflächen (LGBl. 2000 Nr. 230) geschützt. Waldreservate sind Waldflächen, die der ungestörten, dynamischen Entwicklung überlassen werden. Sonderwaldflächen sind Waldflächen mit vorrangiger Naturschutz- und Landschaftsschutzfunktionen, in denen dem Schutzziel entsprechende Massnahmen durchgeführt werden können.

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