Stockgrenzen

Amt für Geoinformation Kanton SchwyzOTHERPDFWFSWMS

Datensätze

Eine mittels Waldfeststellungsverfahren bestimmte Stockgrenze (Polylinien) ist gegeben durch den geometergenau eingemessenen Verlauf der Waldrandlinie, welche in der Regel durch die Verbindung der Waldrandbäume definiert ist. Aus der Stockgrenze ergibt sich die zwei Meter ausserhalb parallel verlaufende statische Waldgrenze, welche insbesondere innerhalb von und angrenzend an Bauzonen der exakten waldrechtlichen Definition des Waldrandes dienen. Sie sind vom Amt für Wald und Natur (AWN) gemäss Waldfeststellungsrichtlinien verfügt. Zur Waldfeststellungsverfügung gehören die jeweiligen Stockgrenzenpläne. Die Stockgrenzen gehören zu den Geobasisdaten des Kantons (Anhang 2 zum KGeoiV). Datenherr ist das AWN.

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