Stalleinrichtungen und Aufstallungssysteme

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLVCSV

Datensätze

Serienmässig hergestellte Stalleinrichtungen und Aufstallungssysteme dürfen in der Schweiz nur angeboten und verkauft werden, wenn sie gemäss Tierschutzgesetz bewilligt sind. Das Zentrum für tiergerechte Haltung von Wiederkäuern und Schweinen (ZTHT) prüft und bewilligt serienmässig hergestellte Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen zum Halten von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen. Dieselbe Aufgabe übernimmt das Zentrum für tiergerechte Haltung von Geflügel und Kaninchen (ZTHZ) für Kaninchen und Geflügel.

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